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Wer kann eine Schulbegleitung erhalten?
Kinder, mit:
- geistiger Beeinträchtigung / Lernbeeinträchtigung
- Körperbeeinträchtigung
- Chronischer Erkrankung
- (drohender) seelischer Beeinträchtigung
- allen Formen der Autismusspektrumsstörungen
- sozial-emotionalen Störungen
- herausforderndem Verhalten
- Traumatisierungen
- Entwicklungsverzögerungen/Wahrnehmungsstörungen
- Mehrfachbeeinträchtigung
Die Schulform hat keinen Einfluss darauf, ob eine Schulbegleitung genehmigt wird.
Rechtliche Grundlage
Die Schulbegleitung wird beschrieben in den Paragraphen
- Rechtsgrundlage für die Integrationshilfe sind der 112 im Sozialgesetzbuch IX und der § 35a im Sozialgesetzbuch VIII.
- 112 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung) Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Senden Sie uns gerne eine E-Mail an info@die-verlaessliche.de.