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Voraussetzungen
Die Integrationshilfe kann von Schülern und Schülerinnen mit
- geistigen Beeinträchtigungen
- körperliche Beeinträchtigungen
- Autismus-Spektrum-Störung
- Mehrfachbehinderungen
- starker Kommunikationsstörung
- stark herausforderndem Verhalten
beantragt werden.
Rechtliche Grundlage
Die Schulbegleitung wird beschrieben in den Paragraphen
- § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung