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Angela del Vecchio
Diplom Sozialpädagogin
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Arbeitsgelegenheiten
Arbeitsgelegenheiten sollen dazu dienen, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Sie werden auch als sogenannte „1-Euro-Jobs“ bezeichnet.
Mit der AGH wird kein Beschäftigungsverhältnis begründet; Sie erhalten jedoch für jede geleistete Arbeitsstunde 1,50 Euro Mehraufwandsentschädigung. Sie dürfen maximal 30 Stunden pro Woche an der AGH teilnehmen. Der Betrag, den Sie für Ihre Teilnahme an der AGH erhalten, wird Ihnen nicht angerechnet. Mit ihm sind jedoch jegliche Kosten wie z.B. Fahrgeld, Verpflegung etc. abgegolten.
Die Förderdauer beträgt in der Regel sechs Monate, kann aber im Einzelfall verlängert werden. Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren dürfen Sie nicht länger als 24 Monate zu einer AGH zugewiesen werden. Nach Ablauf der 24 Monate können Sie für bis zu zwölf weitere Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die Fördervoraussetzungen weiter vorliegen.
Wenn Sie sich für eine Arbeitsgelegenheit interessieren, wenden Sie sich einfach an Ihren persönlichen Ansprechpartner.
siehe auch: https://www.jobcenter-remscheid.de/weitere-foerdermoeglichkeiten.html